Standardmietbedingungen für GHL Utleie AS.

1. Zweck des Programms

Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Maschinen ohne Fahrer, Module, Geräte usw. Änderungen der Mietbedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung/eines schriftlichen Vertrages.

2. Parteien

Der Vermieter ist GHL Utleie AS, Rødmyrjordet 24 3735 Skien, post@ghlutleie.no, Telefon: 35502425 - Schlüsselwahl GHL Utleie mobil 90164333, Org-Nr. 997029119, und wird im Folgenden als Vermieter bezeichnet. Der Mieter ist der Verbraucher, der die Buchung vornimmt, und wird im Folgenden als "Mieter" bezeichnet.

3. Mietobjekt

Der Mietgegenstand wird von der Abteilung GHL Utleie AS in gereinigtem, voll funktionsfähigem und vorschriftsmäßigem Zustand, einschließlich Anleitungsmaterial, übergeben. Das Verladen, der Transport, der Einsatz, die Wartung und die Rückgabe des Mietobjekts an dieselbe Abteilung während der regulären Arbeitszeiten (sofern nicht schriftlich anders vereinbart) erfolgen auf Kosten, Risiko und Verantwortung des Mieters.


Weicht der Mietgegenstand von der Vereinbarung ab, so hat der Mieter dies unverzüglich GHL Utleie AS mitzuteilen, die eine Neulieferung oder Nachbesserung vornehmen kann. Werden erhebliche Mängel nicht behoben, kann der Mieter den Vertrag schriftlich kündigen.
Der Mietgegenstand muss bei Rückgabe vollständig, einschließlich gelieferter Zusatzgeräte und Unterrichtsmaterialien, und in voll funktionsfähigem und gereinigtem Zustand sein, frei von Schäden wie bei der Lieferung, mit Ausnahme von Verschlechterungen durch normalen Gebrauch und Abnutzung.


Eventuelle Mängel, Reinigung, Entleerung der Toilette, Staubsauger usw. und endgültige Reparaturen, die durch außergewöhnliche Verschlechterungen/Beschädigungen verursacht werden, müssen vom Mieter getragen werden, und in solchen Fällen wird die Mietdauer bis zur Reparatur des Mietobjekts (innerhalb der normalen Reparaturzeit) berechnet.


GHL Utleie AS ist berechtigt, diese Bedingungen dem Mieter erneut in Rechnung zu stellen.

4. Rahmen mieten

Der Mieter darf ohne die schriftliche Zustimmung von GHL Utleie AS seine Rechte aus diesem Vertrag nicht untervermieten, verleihen oder auf andere übertragen oder irgendwelche Rechtsverfügungen (Abtretung, Verpfändung oder ähnliches) über das Mietobjekt treffen.

5. Nutzung, Überwachung und Sicherheit

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass der Benutzer/Bediener über das erforderliche Alter, die erforderliche Sachkunde und die erforderliche Berechtigung gemäß den geltenden Vorschriften verfügt. Der Mieter ist auch dafür verantwortlich, dass die Mietsache nur im Rahmen der angegebenen Kapazitäten für solche Arbeitsvorgänge und solche Arbeitsbedingungen eingesetzt wird, für die sie bestimmt ist, und dass sie vor unbefugten Personen und unzulässigen äußeren Einflüssen geschützt ist. Der Mietgegenstand darf ohne schriftliche Zustimmung von GHL Utleie AS keinen besonderen Umweltbelastungen ausgesetzt werden. Der Mieter ist verpflichtet, geltendes Anweisungsmaterial und Vorschriften zu befolgen und für die notwendige Beaufsichtigung, die betriebsübliche Wartung, Pannenhilfe, den Ersatz von Verschleißteilen und Verbrauchsmaterialien, die üblicherweise während des Betriebes ausgetauscht werden müssen, zu sorgen und zu bezahlen. Der Mieter hat die beschriebenen Betriebs- und Hilfsstoffe (z.B. Treib- und Schmierstoffe) zu bezahlen und nur diese zu verwenden. Bei mangelhafter Funktion der Mietsache ist diese unverzüglich außer Betrieb zu nehmen und GHL Utleie AS zu benachrichtigen, damit der Mangel behoben werden kann. Schäden an der Mietsache sind GHL Utleie AS unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter darf ohne schriftliche Zustimmung von GHL Utleie AS keine Reparaturen, Änderungen oder Umbauten an der Mietsache vornehmen. GHL Utleie AS hat das Recht, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen, und der Mieter hat den Vermieter über den Einsatzort zu informieren. Eine Nutzung außerhalb Norwegens bedarf der schriftlichen Zustimmung von GHL Utleie AS. Zum Schutz der Mietsache vor unerwünschtem Gebrauch und Diebstahl gelten die folgenden Sicherheitsregeln: Wenn der Mietgegenstand aufgrund seines Gewichts oder Volumens nicht in einem zugelassenen, verschlossenen Raum gelagert werden kann, muss er auf eine andere zufriedenstellende Weise aufbewahrt werden, zum Beispiel: 1. Mietgegenstände mit eigenem Antriebsmotor müssen mit einem Zündschlüssel verschlossen werden, und, wenn möglich, muss die Fahrerkabine verschlossen werden (Schlüssel müssen abgezogen werden). Wenn das Gerät über Ausleger verfügt, müssen mindestens 2 Ausleger Bodenkontakt haben. 2. Mietobjekte mit einer Anhängerkupplung müssen mit einem separaten Kupplungsschloss verschlossen werden. Bei Minibaggern auf Anhängern muss immer eine Schaufel um die Anhängerkupplung herum geparkt oder neben dem Anhänger in den Boden eingelassen sein. 3. Andere Mietgegenstände müssen in einem Stahlbehälter verschlossen oder mit einem Vorhängeschloss und einer Kette so angekettet werden, dass das Schloss (Klasse 2) aufgebrochen werden muss, um den Mietgegenstand entfernen zu können. Dies gilt auch für Mietgegenstände nach den Klassen 1 und 2. 1 und 2, wenn keine gesonderten Sicherungsmaßnahmen getroffen werden können.

6. Mietdauer, Mietzahlung

Die Miete wird gezahlt gemäß. GHL Utleie's aktueller Preisliste oder nach schriftlicher Vereinbarung/Vertrag. Bei Mietobjekten mit Tages-/Wochenmiete gilt der Mietzins für 1 Schicht (8 Stunden) und Mietzeitraum vom Tag der Bereitstellung des Mietobjekts bis einschließlich des Tages der Rückgabe - einschließlich Ferienzeiten.
Eine Nutzung über 1 Schicht oder über vereinbarte Miettage pro Woche hinaus ist GHL Utleie AS unverzüglich mitzuteilen, die eine zusätzliche Nutzung gemäß Preisliste oder schriftlicher Vereinbarung/Vertrag in Rechnung stellt.
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, wird der Mietzins im Voraus für den vereinbarten Mietzeitraum gezahlt. Beträgt die Mietdauer mehr als einen Monat, ist die Miete jeweils für einen Monat im Voraus zu zahlen.


Die Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug werden die jeweils geltenden Verzugszinsen nach norwegischem Recht berechnet.

Die vereinbarte Vorausmiete muss vor der Übergabe des Mietobjekts bezahlt werden. Der Mietvorschuss wird mit der Schlussrechnung verrechnet.
GHL Utleie AS kann vom Mieter die Verwendung einer Zahlungskarte mit einem Vorbehalt in Höhe des vereinbarten Mietbetrages + 20% verlangen.
Bei Verlängerung der Mietzeit über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus oder bei verspäteter Rückgabe des Mietobjektes ist GHL Utleie AS berechtigt, einen Mietzuschlag zu berechnen. Eine Verkürzung einer vorher vereinbarten Mietdauer kann nur mit Zustimmung von GHL Utleie AS erfolgen.

Bei Betriebsunterbrechungen, die GHL Utleie AS zu vertreten hat, wird für das betreffende Mietobjekt während der Unterbrechungszeit keine Miete berechnet.


Die Kosten für den Auf- und Abbau, die obligatorische Installationskontrolle und die vereinbarte Überwachung trägt der Mieter zusätzlich zur vereinbarten Miete.


GHL Utleie AS führt die vorgeschriebenen Sachverständigenprüfungen durch und bezahlt diese.
Die verkaufte Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

Wir akzeptieren die folgenden Zahlungsarten: Kartenzahlung(Stripe), Vipps und Rechnung. Es ist nicht möglich, bei der Abholung der Ausrüstung in bar zu bezahlen.

7. Haftung - Versicherung

Sofern nicht anders vereinbart, wird die Ware vom Mieter bei GHL Utleie AS, Rødmyrjordet 24, 3537 Skien abgeholt. Die Ware(n) kann/können gegen einen Frachtzuschlag gemäß der aktuellen Preisliste geliefert werden.

8. Haftung - Versicherung

Die Gefahr für den Mietgegenstand geht ab dem Zeitpunkt der Übergabe auf den Mieter über und verbleibt bis zur Rückgabe/Abholung durch GHL Utleie AS beim Mieter. Während der Mietzeit haftet der Mieter für den Verlust des Mietobjekts und für alle Schäden/Kosten, die über die durch normalen Gebrauch und Abnutzung verursachte Verschlechterung hinausgehen. Mietgegenstände, die verloren gehen/nicht zurückgegeben werden oder so beschädigt sind, dass sie nicht mehr repariert werden können, werden vom Mieter mit einem Betrag ersetzt, der dem Wiederbeschaffungswert entspricht. Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter für die Erstattung einer polizeilichen Anzeige verantwortlich.


Der Mieter haftet im Zusammenhang mit dem Mietvertrag für alle Schäden, die GHL Utleie AS durch den Mietgegenstand oder dessen Gebrauch dem Mieter, seinen Mitarbeitern, dem Nutzer, Dritten oder dem Eigentum Dritter zufügen kann. Dies gilt nicht, wenn der Schaden auf ein technisches Versagen zurückzuführen ist, das der Mieter bei der Nutzung der Mietsache nicht entdeckt hat und nicht hätte entdecken müssen.


GHL Utleie AS haftet nicht dafür, dass das Mietobjekt den Bedürfnissen des Mieters entspricht, sowie für Schäden und Kosten, die sich aus Betriebsunterbrechungen und erzwungener oder verspäteter Übergabe des Mietobjekts ergeben.
GHL Utleie AS und der Mieter müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Während der Mietzeit ist der Mietgegenstand durch GHL Utleie AS gemäß den geltenden Versicherungsbedingungen versichert. Dem Mieter wird eine prozentuale Versicherungsprämie vom Bruttomietbetrag für die gesamte Mietdauer in Rechnung gestellt, unabhängig von den zahlungsfreien Tagen.
Für speziell versicherte Geräte besteht eine Vollkaskoversicherung. Der Selbstbehalt im Schadensfall ist im Mietvertrag angegeben.

9. Verzug und Nichtlieferung - Rechte des Käufers und Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen

Wenn der Vermieter die Ware nicht oder verspätet gemäß der Vereinbarung zwischen den Parteien liefert und dies nicht auf den Mieter oder Umstände auf Seiten des Mieters zurückzuführen ist, kann der Mieter je nach den Umständen die Mietsumme einbehalten, Erfüllung verlangen, den Vertrag kündigen und/oder vom Vermieter Schadensersatz gemäß den Regeln in Kapitel 5 des Verbraucherkaufgesetzes verlangen.


Im Falle eines Anspruchs auf Abhilfe wegen Vertragsverletzung sollte die Mitteilung aus Beweisgründen schriftlich erfolgen (z. B. per E-Mail).

Erfüllung

Der Mieter kann das Mietverhältnis aufrechterhalten und vom Vermieter Erfüllung verlangen. Der Mieter kann die Erfüllung jedoch nicht verlangen, wenn ein Hindernis besteht, das der Vermieter nicht überwinden kann, oder wenn die Erfüllung dem Vermieter so große Unannehmlichkeiten oder Kosten verursachen würde, dass sie in einem erheblichen Missverhältnis zu dem Interesse des Mieters an der Erfüllung durch den Vermieter steht. Sind die Schwierigkeiten innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, kann der Mieter dennoch Erfüllung verlangen.
Der Mieter verliert sein Recht, Erfüllung zu verlangen, wenn er mit der Geltendmachung unangemessen lange wartet.


Heben

Liefert der Vermieter die Waren nicht zum Zeitpunkt der Lieferung, so hat der Mieter den Vermieter aufzufordern, innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu liefern. Liefert der Vermieter die Waren nicht innerhalb der Nachfrist, kann der Mieter den Mietvertrag kündigen.


Der Mieter kann jedoch die Miete sofort stornieren, wenn der Vermieter die Lieferung der Waren verweigert. Das Gleiche gilt, wenn die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt für den Abschluss des Vertrags entscheidend war oder wenn der Mieter den Vermieter darüber informiert hat, dass der Zeitpunkt der Lieferung entscheidend ist.


Wird die Sache nach der vom Verbraucher gesetzten Nachfrist oder nach dem für den Vertragsschluss maßgeblichen Zeitpunkt der Lieferung geliefert, so ist der Rücktrittsanspruch innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Käufer von der Lieferung Kenntnis erlangt hat, geltend zu machen.


Ersatz

Der Mieter kann eine Entschädigung für den durch die Verzögerung entstandenen Schaden verlangen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Vermieter nachweist, dass die Verspätung auf ein Hindernis zurückzuführen ist, auf das er keinen Einfluss hat und das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht hätte berücksichtigt, vermieden oder dessen Folgen nicht überwunden werden können.

10. Beendigung - Annullierung

Wird die Miete pro Tag oder Woche ohne feste Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag vom Mieter mit einer Frist von einem Tag gekündigt werden. Wenn die Miete pro Monat vereinbart ist, mit einer Kündigungsfrist von einer Woche. Andernfalls endet die Mietzeit, wenn die Mietzahlung eingestellt wird. Wird der Mietgegenstand nicht zufriedenstellend behandelt, kann GHL Utleie AS den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen. Das Gleiche gilt, wenn die Miete und eventuelle Zuschläge nicht zum Fälligkeitstermin gezahlt werden, der Mieter für insolvent erklärt wird oder nachweislich zahlungsunfähig ist bzw. als zahlungsunfähig anerkannt wird, oder wenn der Vertrag auf andere Weise wesentlich verletzt wird.

11. Mängel an der Ware - Rechte des Mieters und Reklamationsfrist

Liegt ein Mangel an der Ware vor, muss der Mieter dem Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem er ihn entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, mitteilen, dass er sich auf den Mangel berufen will. Reklamationen beim Vermieter sollten schriftlich oder per E-Mail post@ghlutleie.no erfolgen.


Heben

Wurde die Ware nicht nachgebessert oder ersetzt, kann der Mieter auch die Miete kündigen, wenn der Mangel nicht unerheblich ist.

12. Vollstreckung

Wenn die Miete (und/oder eventuelle Zuschläge) nicht bezahlt wird, erkennt der Mieter an, dass die Lieferung gemäß Artikel 13-2, zweiter Absatz des Vollstreckungsgesetzes verlangt werden kann


a). In der Mitteilung nach § 4-18 des Vollstreckungsgesetzes ist darauf hinzuweisen, dass die Auslieferung vermieden werden kann, wenn die Miete samt Zinsen und Kosten vor der Vollstreckung gezahlt wird. Ebenso erkennt der Mieter gemäß § 13-2, zweiter Absatz b) des Vollstreckungsgesetzes an, dass die Auslieferung nach Ablauf der Mietzeit verlangt werden kann, wenn der Mietvertrag für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wurde.

13. Rechtsstreitigkeiten

Alle Streitigkeiten im Rahmen dieser Vereinbarung werden durch Verhandlungen beigelegt. Der Mieter darf nicht mehr als den strittigen Betrag einbehalten. Bleiben die Verhandlungen erfolglos, wird die Streitigkeit durch ein ordentliches Gerichtsverfahren beigelegt, es sei denn, die Parteien vereinbaren, die Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren beizulegen. Gerichtsstand für solche Gerichtsverfahren (ordentliche Gerichte oder Schiedsverfahren) ist das Bezirksgericht Nedre Telemark.


Beanstandungen sind innerhalb einer angemessenen Frist an den Verkäufer zu richten, vgl. Ziffern 9, 10 und 11.


Allgemeine Mietbedingungen für GHL Utleie AS _rev. 23.09.2022

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