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Der Mietgegenstand wird von der Abteilung GHL Utleie AS in gereinigtem, voll funktionsfähigem und vorschriftsmäßigem Zustand, einschließlich Anleitungsmaterial, übergeben. Das Verladen, der Transport, der Einsatz, die Wartung und die Rückgabe des Mietobjekts an dieselbe Abteilung während der regulären Arbeitszeiten (sofern nicht schriftlich anders vereinbart) erfolgen auf Kosten, Risiko und Verantwortung des Mieters.
Weicht der Mietgegenstand von der Vereinbarung ab, so hat der Mieter dies unverzüglich GHL Utleie AS mitzuteilen, die eine Neulieferung oder Nachbesserung vornehmen kann. Werden erhebliche Mängel nicht behoben, kann der Mieter den Vertrag schriftlich kündigen.
Der Mietgegenstand muss bei Rückgabe vollständig, einschließlich gelieferter Zusatzgeräte und Unterrichtsmaterialien, und in voll funktionsfähigem und gereinigtem Zustand sein, frei von Schäden wie bei der Lieferung, mit Ausnahme von Verschlechterungen durch normalen Gebrauch und Abnutzung.
Eventuelle Mängel, Reinigung, Entleerung der Toilette, Staubsauger usw. und endgültige Reparaturen, die durch außergewöhnliche Verschlechterungen/Beschädigungen verursacht werden, müssen vom Mieter getragen werden, und in solchen Fällen wird die Mietdauer bis zur Reparatur des Mietobjekts (innerhalb der normalen Reparaturzeit) berechnet.
GHL Utleie AS ist berechtigt, diese Bedingungen dem Mieter erneut in Rechnung zu stellen.
Die Miete wird gezahlt gemäß. GHL Utleie's aktueller Preisliste oder nach schriftlicher Vereinbarung/Vertrag. Bei Mietobjekten mit Tages-/Wochenmiete gilt der Mietzins für 1 Schicht (8 Stunden) und Mietzeitraum vom Tag der Bereitstellung des Mietobjekts bis einschließlich des Tages der Rückgabe - einschließlich Ferienzeiten.
Eine Nutzung über 1 Schicht oder über vereinbarte Miettage pro Woche hinaus ist GHL Utleie AS unverzüglich mitzuteilen, die eine zusätzliche Nutzung gemäß Preisliste oder schriftlicher Vereinbarung/Vertrag in Rechnung stellt.
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, wird der Mietzins im Voraus für den vereinbarten Mietzeitraum gezahlt. Beträgt die Mietdauer mehr als einen Monat, ist die Miete jeweils für einen Monat im Voraus zu zahlen.
Die Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug werden die jeweils geltenden Verzugszinsen nach norwegischem Recht berechnet.
Die vereinbarte Vorausmiete muss vor der Übergabe des Mietobjekts bezahlt werden. Der Mietvorschuss wird mit der Schlussrechnung verrechnet.
GHL Utleie AS kann vom Mieter die Verwendung einer Zahlungskarte mit einem Vorbehalt in Höhe des vereinbarten Mietbetrages + 20% verlangen.
Bei Verlängerung der Mietzeit über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus oder bei verspäteter Rückgabe des Mietobjektes ist GHL Utleie AS berechtigt, einen Mietzuschlag zu berechnen. Eine Verkürzung einer vorher vereinbarten Mietdauer kann nur mit Zustimmung von GHL Utleie AS erfolgen.
Bei Betriebsunterbrechungen, die GHL Utleie AS zu vertreten hat, wird für das betreffende Mietobjekt während der Unterbrechungszeit keine Miete berechnet.
Die Kosten für den Auf- und Abbau, die obligatorische Installationskontrolle und die vereinbarte Überwachung trägt der Mieter zusätzlich zur vereinbarten Miete.
GHL Utleie AS führt die vorgeschriebenen Sachverständigenprüfungen durch und bezahlt diese.
Die verkaufte Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
Wir akzeptieren die folgenden Zahlungsarten: Kartenzahlung(Stripe), Vipps und Rechnung. Es ist nicht möglich, bei der Abholung der Ausrüstung in bar zu bezahlen.
Die Gefahr für den Mietgegenstand geht ab dem Zeitpunkt der Übergabe auf den Mieter über und verbleibt bis zur Rückgabe/Abholung durch GHL Utleie AS beim Mieter. Während der Mietzeit haftet der Mieter für den Verlust des Mietobjekts und für alle Schäden/Kosten, die über die durch normalen Gebrauch und Abnutzung verursachte Verschlechterung hinausgehen. Mietgegenstände, die verloren gehen/nicht zurückgegeben werden oder so beschädigt sind, dass sie nicht mehr repariert werden können, werden vom Mieter mit einem Betrag ersetzt, der dem Wiederbeschaffungswert entspricht. Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter für die Erstattung einer polizeilichen Anzeige verantwortlich.
Der Mieter haftet im Zusammenhang mit dem Mietvertrag für alle Schäden, die GHL Utleie AS durch den Mietgegenstand oder dessen Gebrauch dem Mieter, seinen Mitarbeitern, dem Nutzer, Dritten oder dem Eigentum Dritter zufügen kann. Dies gilt nicht, wenn der Schaden auf ein technisches Versagen zurückzuführen ist, das der Mieter bei der Nutzung der Mietsache nicht entdeckt hat und nicht hätte entdecken müssen.
GHL Utleie AS haftet nicht dafür, dass das Mietobjekt den Bedürfnissen des Mieters entspricht, sowie für Schäden und Kosten, die sich aus Betriebsunterbrechungen und erzwungener oder verspäteter Übergabe des Mietobjekts ergeben.
GHL Utleie AS und der Mieter müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Während der Mietzeit ist der Mietgegenstand durch GHL Utleie AS gemäß den geltenden Versicherungsbedingungen versichert. Dem Mieter wird eine prozentuale Versicherungsprämie vom Bruttomietbetrag für die gesamte Mietdauer in Rechnung gestellt, unabhängig von den zahlungsfreien Tagen.
Für speziell versicherte Geräte besteht eine Vollkaskoversicherung. Der Selbstbehalt im Schadensfall ist im Mietvertrag angegeben.
Wenn der Vermieter die Ware nicht oder verspätet gemäß der Vereinbarung zwischen den Parteien liefert und dies nicht auf den Mieter oder Umstände auf Seiten des Mieters zurückzuführen ist, kann der Mieter je nach den Umständen die Mietsumme einbehalten, Erfüllung verlangen, den Vertrag kündigen und/oder vom Vermieter Schadensersatz gemäß den Regeln in Kapitel 5 des Verbraucherkaufgesetzes verlangen.
Im Falle eines Anspruchs auf Abhilfe wegen Vertragsverletzung sollte die Mitteilung aus Beweisgründen schriftlich erfolgen (z. B. per E-Mail).
Der Mieter kann das Mietverhältnis aufrechterhalten und vom Vermieter Erfüllung verlangen. Der Mieter kann die Erfüllung jedoch nicht verlangen, wenn ein Hindernis besteht, das der Vermieter nicht überwinden kann, oder wenn die Erfüllung dem Vermieter so große Unannehmlichkeiten oder Kosten verursachen würde, dass sie in einem erheblichen Missverhältnis zu dem Interesse des Mieters an der Erfüllung durch den Vermieter steht. Sind die Schwierigkeiten innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, kann der Mieter dennoch Erfüllung verlangen.
Der Mieter verliert sein Recht, Erfüllung zu verlangen, wenn er mit der Geltendmachung unangemessen lange wartet.
Der Mieter kann jedoch die Miete sofort stornieren, wenn der Vermieter die Lieferung der Waren verweigert. Das Gleiche gilt, wenn die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt für den Abschluss des Vertrags entscheidend war oder wenn der Mieter den Vermieter darüber informiert hat, dass der Zeitpunkt der Lieferung entscheidend ist.
Wird die Sache nach der vom Verbraucher gesetzten Nachfrist oder nach dem für den Vertragsschluss maßgeblichen Zeitpunkt der Lieferung geliefert, so ist der Rücktrittsanspruch innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Käufer von der Lieferung Kenntnis erlangt hat, geltend zu machen.
Liegt ein Mangel an der Ware vor, muss der Mieter dem Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem er ihn entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, mitteilen, dass er sich auf den Mangel berufen will. Reklamationen beim Vermieter sollten schriftlich oder per E-Mail post@ghlutleie.no erfolgen.
Wenn die Miete (und/oder eventuelle Zuschläge) nicht bezahlt wird, erkennt der Mieter an, dass die Lieferung gemäß Artikel 13-2, zweiter Absatz des Vollstreckungsgesetzes verlangt werden kann
a). In der Mitteilung nach § 4-18 des Vollstreckungsgesetzes ist darauf hinzuweisen, dass die Auslieferung vermieden werden kann, wenn die Miete samt Zinsen und Kosten vor der Vollstreckung gezahlt wird. Ebenso erkennt der Mieter gemäß § 13-2, zweiter Absatz b) des Vollstreckungsgesetzes an, dass die Auslieferung nach Ablauf der Mietzeit verlangt werden kann, wenn der Mietvertrag für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wurde.
Alle Streitigkeiten im Rahmen dieser Vereinbarung werden durch Verhandlungen beigelegt. Der Mieter darf nicht mehr als den strittigen Betrag einbehalten. Bleiben die Verhandlungen erfolglos, wird die Streitigkeit durch ein ordentliches Gerichtsverfahren beigelegt, es sei denn, die Parteien vereinbaren, die Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren beizulegen. Gerichtsstand für solche Gerichtsverfahren (ordentliche Gerichte oder Schiedsverfahren) ist das Bezirksgericht Nedre Telemark.
Beanstandungen sind innerhalb einer angemessenen Frist an den Verkäufer zu richten, vgl. Ziffern 9, 10 und 11.
Allgemeine Mietbedingungen für GHL Utleie AS _rev. 23.09.2022